Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Wunschkennzeichen haben möchten, so können Sie dieses mit dem "Wunschkennzeichen-PC" im Straßenverkehrsamt selbst aussuchen und an jedem Zulassungsschalter für die Dauer von 3 Monaten reservieren lassen. Ihre Wünsche werden jedoch selbstverständlich auch direkt bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges berücksichtigt.
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen bei sofortiger Zulassung beträgt 10,20 Euro. Für die Reservierung fallen weitere 2,60 Euro an.
Unter www.duisburg.de besteht auch die Möglichkeit der Online-Reservierung. Das Kennzeichen wird hier unverbindlich und kostenfrei für die Dauer von 7 Tagen reserviert. Erfolgt während dieser Zeit weder die Zulassung des Fahrzeuges noch die verbindliche, gebührenpflichtige Reservierung des Kennzeichens beim Straßenverkehrsamt, wird das Kennzeichen automatisch wieder freigegeben.
Eine telefonische Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ein Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen -für die Stadt Duisburg "DU"- und der Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus höchstens 2 Buchstaben und 4 Ziffern, wobei die Zahlenreihe nicht mit einer "0" beginnen darf. Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern hinter dem "DU", z.B. A 3 oder XY 7, dürfen grundsätzlich nur für Importfahrzeuge und Motorräder vergeben werden, da der vorhandene Platz für das/die Kennzeichenschild(er) kleiner ist. Das Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) ist bemüht, für diese Fahrzeuge kurze Buchstaben- und Ziffernkombinationen zur Verfügung zu halten.
Folgende Buchstaben und Buchstabenkombinationen sind nicht möglich:
• Ä, Ö, Ü, NS, HJ, SA, SS und KZ
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmtem Kennzeichens besteht nicht.
Eine telefonische Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ein Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen -für die Stadt Duisburg "DU"- und der Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus höchstens 2 Buchstaben und 4 Ziffern, wobei die Zahlenreihe nicht mit einer "0" beginnen darf. Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern hinter dem "DU", z.B. A 3 oder XY 7, dürfen grundsätzlich nur für Importfahrzeuge und Motorräder vergeben werden, da der vorhandene Platz für das/die Kennzeichenschild(er) kleiner ist. Das Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) ist bemüht, für diese Fahrzeuge kurze Buchstaben- und Ziffernkombinationen zur Verfügung zu halten.
Folgende Buchstaben und Buchstabenkombinationen sind nicht möglich:
• Ä, Ö, Ü, NS, HJ, SA, SS und KZ
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines bestimmtem Kennzeichens besteht nicht.

