Häufig gestellte Fragen zur Baumschutzsatzung
- 1.) Gibt es in Duisburg eine Baumschutzsatzung?
- 2.) Welche Bäume sind geschützt bzw. unterliegen der Baumschutzsatzung?
- 3.) Sind Nadelbäume auch geschützt bzw. gilt für Nadelbäume auch die Baumschutzsatzung?
- 4.) Ich will einen Baum fällen. Was muss ich veranlassen?
- 5.) Muss ich Ersatzbäume pflanzen?
- 6.) Ich habe auf meinem Grundstück keinen Platz für eine Ersatzpflanzung? Was muss ich veranlassen?
- 7.) Welche Bäume kann ich als Ersatz pflanzen?
- 8.) Welche Gebühren fallen für eine Fällgenehmigung an?
- 9.) Dürfen Bäume ganzjährig gefällt werden?
- 10.) Ich muss/will meinen Baum beschneiden? Benötige ich eine Genehmigung?
- 11.) Auf dem Nachbargrundstück ist ein großer Baum entfernt worden. Wer kann mir sagen, ob eine Genehmigung vorliegt?
- 12.) Vor meinem Haus stehen Bäume die mir das ganze Licht wegnehmen/die mir das Haus beschädigen. Wer ist dafür zuständig?
- 13.) Mein Abwasserkanal ist durch Baumwurzeln verstopft/Straßenbäume gefährden meinen Gastank. Was ist zu veranlassen?
- 14.) Wie weit muss ein Baum von der Nachbargrenze entfernt sein?
- 15.) Mein Nachbar beschwert sich, dass überhängende Äste eine sehr große Beeinträchtigung für seinen Garten sind und fordert, dass diese entfernt werden müssen. Was ist zu veranlassen ?
Auf diesen Seiten werden Ihnen Fragen beantwortet, die häufig gestellt werden. Sollte eine Ihrer Fragen hiermit nicht beantwortet sein, so rufen Sie unter der Telefonnummer des Call-Duisburg-Center 0203 94000 an. Dort werden Sie geholfen.
1.) Gibt es in Duisburg eine Baumschutzsatzung?
1.) Ja ! Sie gilt für den privaten und öffentlichen Bereich.
2.) Welche Bäume sind geschützt bzw. unterliegen der Baumschutzsatzung?
2.) Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume). Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm und mehr beträgt sowie mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist. Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume von bewirtschafteten Obstplantagen.
3.) Sind Nadelbäume auch geschützt bzw. gilt für Nadelbäume auch die Baumschutzsatzung?
3.) Ja, auch alle Nadelbäume sind geschützt!
4.) Ich will einen Baum fällen. Was muss ich veranlassen?
4.) Anträge zur Fällung eines Baumes können formlos beim Amt für Umwelt und Grün, 47049 Duisburg gestellt werden. Sie können auch den Antrag auf unseren Internetseiten (Download) benutzen.
Dabei sind Standort des Baumes, Gründe zur Entfernung sowie ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zur Terminvereinbarung anzugeben. Wenn möglich, sollte ein Lageplan beigefügt werden. Zum Fällantrag
5.) Muss ich Ersatzbäume pflanzen?
5.) Grundsätzlich muss eine Ersatzpflanzung erfolgen. Wenn es nicht möglich ist kann auch eine Ausgleichzahlung geleistet werden,( siehe unten).
6.) Ich habe auf meinem Grundstück keinen Platz für eine Ersatzpflanzung? Was muss ich veranlassen?
6.) Die Ersatzpflanzung kann, wenn entsprechende Gründe vorliegen, in eine Ausgleichszahlung umgewandelt werden. Die Ausgleichszahlung beträgt 250,00 € pro zu leistenden Ersatzbaum.
7.) Welche Bäume kann ich als Ersatz pflanzen?
7.) Als Ersatzpflanzung werden grundsätzlich Laubbäume gefordert. Eine Liste mit Vorschlägen zur Baumart wird der Fällgenehmigung beigefügt.
8.) Welche Gebühren fallen für eine Fällgenehmigung an?
8.) Die Gebühr für die Genehmigung oder auch für die Versagung der Fällung einer oder mehrerer Bäume ist in der Baumschutzgebührensatzung geregelt und ist gestaffelt. Die sog. Fällgenehmigung für einen Baum beträgt 91 €, für zwei Bäume 113 €, für 3 Bäume 130 €, für 4 Bäume 144 €, für 5 Bäume 157 €, für 6 und mehr Bäume 171 €. Genauere Angaben können unter http://www.duisburg.de/umweltamt/Baumschutzsatzung.cfm nachgelesen werden.
9.) Dürfen Bäume ganzjährig gefällt werden?
9.) Grundsätzlich dürfen Bäume Ganzjährig gefällt werden.
10.) Ich muss/will meinen Baum beschneiden? Benötige ich eine Genehmigung?
10.) Nicht genehmigungspflichtig sind Pflegeschnitte sowie die Entfernung von Totholz. Das natürliche Erscheinungsbild bzw. die Wuchsform muss erhalten bleiben. Wenn Starkäste entfernt werden sollen bzw. der Baum gekappt werden soll, ist eine Genehmigung erforderlich.
11.) Auf dem Nachbargrundstück ist ein großer Baum entfernt worden. Wer kann mir sagen, ob eine Genehmigung vorliegt?
11.) Bei Angabe des Grundstücks (Straße und Hausnummer) bzw. Eigentümers, prüft das Amt für Umwelt und Grün, ob eine Genehmigung vorliegt. Liegt keine Genehmigung vor, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
12.) Vor meinem Haus stehen Bäume die mir das ganze Licht wegnehmen/die mir das Haus beschädigen. Wer ist dafür zuständig?
12.) Für die Straßenbäume sind die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg ( Telefon: 02065 314105, 06065 314106) zuständig. Oder im Internet unter www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de/produkte/leistungen/baumpflege.php
13.) Mein Abwasserkanal ist durch Baumwurzeln verstopft/Straßenbäume gefährden meinen Gastank. Was ist zu veranlassen?
13.) Siehe Antwort 12.
14.) Wie weit muss ein Baum von der Nachbargrenze entfernt sein?
14.) Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch bzw. im Nachbarrechtsgesetz zu finden. Eine entsprechende Broschüre kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für Rechtsinformation und Veröffentlichungen, Martin-Luther-Platz 40, 40190 Düsseldorf angefordert werden oder im Internet unter http://www.nrw.de/dialog/titel_download.htm (keine Rechtsberatung kann weder noch vom Amt für Umwelt und Grün noch vom Ministerium gegeben werden. In solchen Privatrechtliche Angelegenheiten ist ggf. ein Rechtsanwalt einzuschalten!
15.) Mein Nachbar beschwert sich, dass überhängende Äste eine sehr große Beeinträchtigung für seinen Garten sind und fordert, dass diese entfernt werden müssen. Was ist zu veranlassen ?
15.) Auch hier gilt, dass bei Schnittmaßnahmen, auch bei Überhängen, das natürliche Erscheinungsbild bzw. die Wuchsform erhalten bleiben muss. In der Regel ist eine Beratung durch einen Mitarbeiter vom Amt für Umwelt und Grün sinnvoll.
Downloads:
- Baumfällantrag (1.51 MB)
- Baumschutzsatzung (22.23 KB)
- Ansprechpartner und Gebietszuständigkeiten - Baumschutzsatzung (5.18 MB)

