Umweltzone: Büro für Ausnahmegenehmigungen eingerichtet
Für alle Autofahrer, die eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone Ruhrgebiet benötigen, gibt es jetzt eine zusätzliche Anlaufstelle. In einem ehemaligen Ladenlokal im Stadthaus am Friedrich-Albert-Lange-Platz (Duisburg-Mitte) sind die Antragsformulare erhältlich.

Umweltdezernent Dr. Peter Greulich schraubte das erste Umweltzonenschild an.
Hier kann man seinen Antrag mit den notwendigen Belegen auch wieder abgeben. Das Büro ist von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet.
Mit der Einrichtung der Umweltzone können alle diejenigen Autofahrer eine Ausnahmegenehmigung beantragen, deren Wagen keine Plakette erhält. Bisher wurden mehr als 1.000 Anträge eingereicht. Die Prüfung der Anträge und die Ausstellung der Genehmigung erfolgt zentral beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement. Sie ist sehr zeitaufwändig, da der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erlassen hat.
Die Bearbeitungszeit liegt momentan bei etwa drei bis vier Wochen, bis der Antragsteller einen Bescheid erhält. Wichtig für die Bearbeitung ist der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen notwendigen Belegen. Hier kommt es häufig zu Problemen, da die Anträge nicht immer vollständig eingereicht werden und Rückfragen durch die Sachbearbeiter erforderlich werden. Antragsvordrucke liegen auch in den Bürgerservicestellen der Bezirksämter aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Büros im Stadthaus sowie der Bürgerservicestellen helfen dabei, den Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen.
Ausnahmegenehmigungen sollten schnellstmöglichst beantragt werden
Wer ein Auto fährt, das nicht die Abgasnorm für die Umweltzonen erfüllt, muss bis Mitte November eine Ausnahmegenehmigung erlangen, will er die Umweltzonen befahren.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Duisburg bemüht sich, alle Anträge bis zum 15. November zu prüfen. Erst zu diesem Stichtag beginnen im gesamten Ruhrgebiet die Kontrollen.
Die dafür notwendigen Formulare gibt es wohnortnah bei allen Bürgerservicestationen, beim Straßenverkehrsamt und bei der Straßenverkehrsbehörde am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7. An all diesen Stellen kann der Ausnahmeantrag auch wieder abgegeben werden. Auch ein Download des Antrages im Internet ist möglich (siehe Link weiter unten).
Die Stadt Duisburg bittet um Verständnis, dass nur die Straßenverkehrsbehörde die fachliche Beratung und abschließende Prüfung leisten kann
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Duisburg bemüht sich, alle Anträge bis zum 15. November zu prüfen. Erst zu diesem Stichtag beginnen im gesamten Ruhrgebiet die Kontrollen.
Die dafür notwendigen Formulare gibt es wohnortnah bei allen Bürgerservicestationen, beim Straßenverkehrsamt und bei der Straßenverkehrsbehörde am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7. An all diesen Stellen kann der Ausnahmeantrag auch wieder abgegeben werden. Auch ein Download des Antrages im Internet ist möglich (siehe Link weiter unten).
Die Stadt Duisburg bittet um Verständnis, dass nur die Straßenverkehrsbehörde die fachliche Beratung und abschließende Prüfung leisten kann
Umweltzone seit 1. Oktober in Kraft
Seit dem 1. Oktober ist die Umweltzone in Duisburg und anderen Ruhrgebietsstädten in Kraft. Doch niemand muss Sorge haben, dass ihm sofort ein Knöllchen droht, wenn er keine Feinstaubplakette oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen kann. Erst ab Mitte November wird es ernst.
Umweltdezernent Dr. Peter Greulich schraubte das erste Umweltzonenschild an.
Dies gilt nicht nur für Duisburg, sondern auch für die übrigen Ruhrgebietsstädte.
Ausnahmegenehmigungen können schriftlich mit dem Antragsformular, das beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, dem Straßenverkehrsamt oder den Bürgerservicestationen erhältlich ist, beantragt werden. Der Antrag steht auch im Internet als Download zur Verfügung (FAQ's zur Umweltzone /"Wo sind die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?"). Die ausgefüllten Anträge können entweder bei den Bürgerservicestationen oder beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben oder per Post verschickt werden (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg).
Die Stadt bittet alle Antragsteller um etwas Geduld, da viele Anträge erst sehr kurzfristig eingereicht wurden und nun bearbeitet werden müssen. Alle bisherigen Antragsteller können davon ausgehen, dass sie bis Mitte November die entsprechenden Genehmigungen bekommen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge können natürlich auch weiterhin eingereicht werden, die Bearbeitung erfolgt dann so schnell wie möglich.
Wer noch keine Plakette hat, sollte sich diese schnellstmöglich besorgen. Die Plaketten sind beim Straßenverkehrsamt (Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 8 - 16 Uhr sowie dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr) erhältlich. Weiterhin können die Plaketten über den Onlineservice der Stadtverwaltung im Internet (siehe Link weiter unten) für 5 EUR plus 55 Cent Postgebühren abgerufen oder auch telefonisch über CallDuisburg unter 0203/94000 bestellt werden.
Ausnahmegenehmigungen können schriftlich mit dem Antragsformular, das beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, dem Straßenverkehrsamt oder den Bürgerservicestationen erhältlich ist, beantragt werden. Der Antrag steht auch im Internet als Download zur Verfügung (FAQ's zur Umweltzone /"Wo sind die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen?"). Die ausgefüllten Anträge können entweder bei den Bürgerservicestationen oder beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben oder per Post verschickt werden (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47049 Duisburg).
Die Stadt bittet alle Antragsteller um etwas Geduld, da viele Anträge erst sehr kurzfristig eingereicht wurden und nun bearbeitet werden müssen. Alle bisherigen Antragsteller können davon ausgehen, dass sie bis Mitte November die entsprechenden Genehmigungen bekommen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge können natürlich auch weiterhin eingereicht werden, die Bearbeitung erfolgt dann so schnell wie möglich.
Wer noch keine Plakette hat, sollte sich diese schnellstmöglich besorgen. Die Plaketten sind beim Straßenverkehrsamt (Öffnungszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 8 - 16 Uhr sowie dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr) erhältlich. Weiterhin können die Plaketten über den Onlineservice der Stadtverwaltung im Internet (siehe Link weiter unten) für 5 EUR plus 55 Cent Postgebühren abgerufen oder auch telefonisch über CallDuisburg unter 0203/94000 bestellt werden.
800 Schilder an 550 Straßen
Rund 800 Schilder an 550 Straßen werden in den nächsten Wochen aufgestellt, die Umweltzone in Duisburg zu kennzeichnen. Autofahrer, die in die Umweltzone einfahren, benötigen dann eine Feinstaubplakette.
"Wir beginnen jetzt an den Hauptverkehrsstraßen", erklärt Dr. Peter Greulich das Vorgehen, "dann folgen bis Mitte November die anderen Hinweisschilder an den Straßen." Für Autofahrer heißt das, sie müssen bis 1. Oktober 2008 eine Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung besitzen, um in der Umweltzone fahren zu dürfen.
"Die Stadt wird in den ersten sechs Wochen nach Inkrafttreten der Umweltzone noch keine Bußgelder verteilen", so Greulich, "sondern mit Hinweiszetteln darauf aufmerksam machen, wo Autofahrer Informationen über die Umweltzonen bekommen und eine Feinstaubplakette kaufen können." Ab 15. November 2008 hat die Übergangszeit allerdings ein Ende. Auf Wunsch des Umweltministeriums in Düsseldorf soll in den Städten des Ruhrgebiets, die eine Umweltzone haben, kontrolliert werden. Wer dann keine Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung besitzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Datei rechnen.
Umweltdezernent Dr. Peter Greulich: "Die Stadt Duisburg hatte zunächst beschlossen, erst ab 1. Januar 2009 mit den Kontrollen zu beginnen. Aber das Ministerium wollte eine flächendeckende und einheitliche Regelung in den Städten haben - Stichtag 15. November 2008." Deshalb rät er allen Autofahrerinnen und Autofahrern, sich schnellstmöglich eine Feinstaubplakette zu kaufen oder eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Informationen rund um die Umweltzone gibt es unter www.duisburg.de und beim Service-Telefon der Stadt, Call Duisburg, 0203 - 94000.
