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Luftreinhalteplan "Teilplan Ruhrgebiet West"

Mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet hat das Land NRW erstmals die langjährige Forderung der Kommunen nach einer regional wirksamen Luftreinhalteplanung aufgegriffen und insbesondere über die Grenzen der drei Bezirksregierungen hinweg eine einheitliche und zeitlich abgestimmte Umweltpolitik für das Ballungsgebiet Ruhr erreicht.

GroßbildansichtDuisburg im Luftreinhalteplan "Teilplan Ruhrgebiet West"
Die Stadt Duisburg begrüßt das zeitgleiche ruhrgebietsweite In-Kraft-Treten der Luftreinhaltepläne zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung zum 4. August 2008. Der Luftreinhalteplan ist im Internet auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden.(siehe Link weiter unten)

Wesentliche Maßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone zum 1. Oktober 2008 als "einzige" mit kurzfristiger Wirkung, die die Einfahrt von Fahrzeugen ohne "Feinstaubplakette" verbietet. Relevant für Duisburg ist die Neuabgrenzung der Umweltzone. Nunmehr sind auch die begrenzenden Straßen Bestandteil der Umweltzone. Eine Kritik der Stadt Duisburg am Luftreinhalteplan ist damit berücksichtigt worden.

Hierdurch ist jedoch die Beschilderung der Umweltzone, die durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement erfolgt, neu zu planen, so dass die Umweltzone zum 1. Oktober 2008 nicht vollzogen werden kann. Die Kontrolle der Einfahrverbote wird in Absprache mit der Bezirksregierung in Duisburg auf den 15. November 2008 verlegt. Bis dahin werden einfahrende und parkende Fahrzeugbenutzer "nur" über die Umweltzone informiert. Die Anregung der Ausweitung der Umweltzone auf ein größeres, zusammenhängendes Gebiet, das auch alle Immissionsschwerpunkte enthält, wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Ausgenommen von der Umweltzone sind neben den Autobahnen alle nicht öffentlich zugänglichen Privat- und Werksgelände und die Hafenflächen (gemäß Anlage des Luftreinhalteplans: Flächen von Logport und Duisport).

Von den Befahrungsbeschränkungen wurden ebenfalls direkte Zufahrten von den Autobahnen zu den Industriegebieten für den Lieferverkehr bis zum 31. Dezember 2010 ausgenommen:

 

  • Alsumer Straße (Richtung Norden) zwischen Hoffsche Straße und Matenastraße
  • Hoffsche Straße zwischen Anschlussstellen DU-Beeck und der A 42
  • Werthauser Straße
  • Vohwinkelstraße
  • Straßenabschnitte, die im Rahmen des Lkw-Leitsystems der Hafenerschließung dienen

 

Für den Industriebereich wurde den Änderungswünschen der Stadt Duisburg nur insofern gefolgt, dass pauschal eine Maßnahmen für die Industrie in Aussicht gestellt, jedoch noch keine konkreten industriebezogenen Maßnahmen genannt werden.

 

  • Aufgenommen wurde eine allgemeine Absicht der Bezirksregierung, weitere Immissionsminderungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. einzufordern.
  • In Teilen wurde ein Änderungswunsch der Stadt Duisburg aufgegriffen, nach dem eine Prüfpflicht für die Genehmigungsbehörden verfügt wird, um bei der Änderung oder Neugenehmigung von BImSchG-Anlagen Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus einzufordern. Dabei müssen sich diese Anlagen im Luftreinhalteplangebiet befinden. Dies ist natürlich zu kurz gegriffen, da in der Stellungnahme der Stadt explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Emissionen von Betrieben in angrenzenden Städten (z. B. Krefeld, außerhalb des Luftreinhalteplangebiets) in Duisburg niedergehen.


Nach Einschätzung der Stadt Duisburg ist der Luftreinhalteplan ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere bei den Hauptverursachern, der Industrie, müssen in Zukunft mehr und konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Die Stadt Duisburg wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, damit der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger auch durch die längerfristig wirkende Maßnahmen im Verkehrsbereich, wie bessere Verkehrsplanung, gute Radfahrwegekonzepte oder die Umrüstung der städtischen Busse und Fahrzeuge profitiert.

Im Ruhrgebiet auf einer Fläche von ca. 1.500 qkm (26 km mal 65 km) gelten nun nach einheitlicher Methodik, mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen Luftreinhaltepläne für 13 Städte. Betroffen sind die Städte Duisburg, Mülheim, Essen, Oberhausen im Westen (1,5 Mio. Personen), Bochum, Herne und Dortmund im Osten (0,7 Mio. Personen) und Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen im Norden (1,1 Mio. Personen). Im Luftreinhalteplangebiet leben insgesamt 3,3 Mio. Personen, ca. weitere 20 % pendeln täglich in das Luftreinhalteplangebiet.

In den drei Teilplänen von Duisburg bis Dortmund werden Maßnahmen gegen die Luftbelastung festgeschrieben. Rund 110 Maßnahmen im "Teilplan Ruhrgebiet West" sollen helfen, Duisburgerinnen und Duisburger vor den gesundheitsschädlichen Feinstäuben und Stickstoffdioxiden zu schützen. Viele Maßnahmen wirken jedoch eher langfristig.

Die Bezirksregierung geht in ihren Prognosen zur Wirksamkeit des Luftreinhalteplans davon aus, dass in Duisburg bei den Stickstoffdioxiden bis 2010 keine Überschreitungen mehr auftreten. Bei den Feinstäuben müssen in den industriell geprägten Gebieten wie im Duisburger Norden zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Grenzwerteinhaltung sicherzustellen. In den übrigen Bereichen wird die Einhaltung des Feinstaubwertes bis 2010 erwartet.

Im Rahmen einer begleitenden Prüfung der Maßnahmenwirkung wird der notwendige Handlungsbedarf regelmäßig geprüft und dementsprechend fortgeschrieben.

 
Weitere Infos zur Umweltzone Duisburg

Informationen zur Umweltzone, Feinstaubplakette und wie Sie diese online beantragen können, sowie eine umfangreiche FAQ-Sammlung haben wir ebenfalls für Sie zusammengestellt:

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