Lärmkartierung für die Stadt Duisburg nach der EU- Umgebungslärmrichtlinie
Die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm legt fest, dass alle EU-Mitgliedstaaten erstmals eine einheitliche und vergleichbare Bestandsaufnahme der Lärmsituation in ihren Staaten für verschiedene Lärmarten vornehmen und Maßnahmen zur Minderung vorschlagen.
- Warum wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfasst?
- Wie wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?
- Was für Konsequenzen hat die EU-Umgebungslärmrichtlinie?
- Was bedeutet dies für die Stadt Duisburg?
- Was hat die Stadt Duisburg in den Lärmkarten für den Straßenverkehr erfasst?
- Was kommt nach der Lärmkartierung nach EU-Recht?
- Wie ist der Sachstand in Duisburg in Bezug auf die Aktionsplanung?
- Wie sieht der weitere Arbeitsverlauf für die Aktionsplanung aus?
Warum wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfasst?
Europaweit leiden viele Millionen Menschen unter Lärm. Lärm macht krank, dass bestätigen auch wissenschaftliche Studien, wonach das Herzinfarktrisiko an einer lauten Straße um 20% höher ist, als an einer ruhigen Straße. Umgebungslärm, also der Lärm der Straßen, Schienenwege, Flughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen stört Entspannung, Erholung, Gespräche und konzentriertes Arbeiten. Menschen büßen Lebensqualität ein und setzen sich einem gesundheitlichen Risiko aus. Ganz zu Recht hat die EU die Notwendigkeit erkannt, gegen die Lärmbelastung vorzugehen und daher diese Richtlinie erlassen.
Wie wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?
Wenn eine EU-Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen verlangt, muss das nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Verpflichtungen begründen. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch die Aufnahme eines sechsten Teils in das vorhandene Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Titel: Lärmminderungsplanung(§§ 47a - f BImSchG). Des weiteren ist die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten.
Was für Konsequenzen hat die EU-Umgebungslärmrichtlinie?
Alle Mitgliedsstaaten haben den Forderungen der Richtlinie nachzukommen. Demnach wird zunächst eine sogenannte "Lärmkartierung" durchgeführt. Das bedeutet, dass eine Bestandsaufnahme der Lärmsituation vorzunehmen ist. Man erhält somit einen Überblick, wo es im Stadtgebiet besonders laut aber auch schützenswert leise ist. Anschließend, aufbauend auf die Lärmkartierung, ist die sogenannte "Aktionsplanung" durchzuführen. Die Lärmkartierung wird hierbei analysiert, die belasteten Gebiete werden herausgearbeitet, priorisiert und im Anschluss werden entsprechende Minderungsmaßnahmen entwickelt.
Insgesamt spricht man von der sogenannten "Lärmminderungsplanung" als Überbegriff der Lärmkartierung und Aktionsplanung.
Was bedeutet dies für die Stadt Duisburg?
Bestimmte Kommunen in Deutschland (Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern) mussten bereits mit der Lärmkartierung aktiv werden.
In NRW wurde die Stadt Duisburg als eine der 12 Städte genannt, die als Ballungsraum die Lärmkartierung für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen hat.
Von der Stadt Duisburg selbst wurde der Verkehrslärm bedingt durch den Straßenverkehr und Schienenverkehr der DVG ermittelt. Die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes wird vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
Die Lärmkarten der Stadt Duisburg können unter www.umgebungslaerm.nrw.de betrachtet werden.
Was hat die Stadt Duisburg in den Lärmkarten für den Straßenverkehr erfasst?
Die flächige Berechnung der Lärmsituation durch den Straßenverkehr beziehen alle Straßen ein, die im Hauptverkehrsnetz der Stadt Duisburg dargestellt sind. So wurde für die Lärmkartierung eine Netzbetrachtung durchgeführt und nicht nur die Konturen gleicher Lärmpegel für Straßen dargestellt, auf denen 6 Millionen Kraftfahrzeuge oder mehr pro Jahr (ca. 16 200 Kfz / 24 h) gezählt werden.
Der Lkw - Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen ist durch Zählungen erfasst worden.
Für die Berechnungen der Lärmkarten wurden folgende Eingangsgrößen berücksichtigt:
- Zahl der Kraftfahrzeuge
- Anteil an Lkw
- Zulässige Geschwindigkeit
- Fahrbahnbelag
- Steigungen
- Minderung durch Abschirmung von Gebäuden, Topografie und Lärmschutzanlagen
Was kommt nach der Lärmkartierung nach EU-Recht?
Ziel der Richtlinie ist nicht nur allein die Bekämpfung des Lärms sondern auch die Erhaltung von Ruhebereichen. Die bestehenden Lärmkarten sind Grundlage für die Darstellung von Belastungsachsen und Belastungsgebieten, um die Lärmprobleme bei Planungen zu berücksichtigen und gezielt Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln.
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie werden aufbauend auf die Lärmkarten sogenannte Lärmaktionspläne zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen eingefordert. In Duisburg werden derzeit für das Stadtgebiet Aktionspläne erarbeitet. Der Kfz-Verkehr stellt die Hauptlärmquelle dar. So werden Lärmaktionspläne dort aufgestellt, wo an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäude ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Es werden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Einzelmaßnahmen oder Bündelungen von Minderungsmaßnahmen erarbeitet.
Wie ist der Sachstand in Duisburg in Bezug auf die Aktionsplanung?
Die Stadt Duisburg nimmt momentan an dem Pilotprojekt des MUNLV "Integrierter Lärmaktionsplan Duisburg Nord/ Oberhausen" teil, dessen Federführung beim Referat V-5 des MUNLV liegt. Inhalt des Pilotprojekts ist es u.a., Maßnahmenkonzepte für eine wirksame Lärmminderung am Beispiel der Städte Duisburg und Oberhausen zu erarbeiteten, um die Integration der Lärmaktionsplanung mit der Luftreinhalteplanung und anderen städtischen Planungen zu erproben und Empfehlungen für die zukünftige Vorgehensweise zu erhalten. Die Vorstudie ist bereits hierzu erfolgt. Dabei wurden die notwendigen Arbeiten für die Lärmaktionsplanung konkretisiert und der Umfang abgeschätzt. Im Rahmen der Vorstudie wurden für den Duisburger Norden bereits die Belastungsachsen und Belastungsräume identifiziert.
Wie sieht der weitere Arbeitsverlauf für die Aktionsplanung aus?
Eine Identifizierung der Belastungsachsen und Belastungsräume muss zunächst auch für das übrige Duisburger Stadtgebiet erfolgen. Nach dieser Analyse wird eine Priorisierung der Hauptbelastungsachsen und Hauptbelastungsräume durchgeführt. Anschließend werden zunächst intern Maßnahmen zu den betroffenen Achsen und Bereichen erarbeitet. Diese Vorschläge sollen dann zur Diskussion gestellt und veröffentlicht werden. Nachdem Anregungen und Bedenken aufgenommen und gegebenenfalls eingearbeitet wurden, wird der Priorisierungsreihenfolge mit der Öffentlichkeit nochmals abgestimmt und auf eine Realisierung hingearbeitet.

