"Da kommt was auf Sie zu!"
Freigabe der Wallstraße und Grünstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr

Für Autofahrer in Duisburg wird es eine Umstellung bedeuten: "Da kommt was auf Sie zu!" Das, was da auf die Autofahrer zukommt ist ein Fahrradfahrer, der berechtigterweise die Wallstraße und Grünstraße im Dellviertel entgegen der Fahrtrichtung befahren darf, weil sie für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wurde.
Die Initiative dazu ging vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) aus. Erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Situation durch die Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde und einer Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mitte konnte die Freigabe der Einbahnstraßen umgesetzt werden. Am Beispiel der Verbindung von Hochfeld in die Innenstadt über den Dellplatz wird gezeigt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Nutzung einer Einbahnstraße durch den Radverkehr in Gegenrichtung funktioniert: Unter dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" weist ein Zusatzschild auf den Fahrradverkehr auch in Gegenrichtung - Fahrrad mit zwei Pfeilen - hin. Das "Einfahrtsverbotsschild" am Ende der Einbahnstraße ist mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" versehen. Zusätzlich werden zur Sicherheit Fahrbahnmarkierungen im Ein- und Ausfahrbereich auf die Fahrbahn aufgebracht. Eine eigene Ampelanlage für den Fahrradverkehr ermöglicht das sichere Queren der Friedrich-Wilhelm-Straße im Einmündungsbereich der Wallstraße. In der Einbahnstraße besteht für den Fahrradfahrer Rechtsfahrgebot.
Die Freigabe der Grünstraße zwischen Realschulstraße und Dellplatz, der Wallstraße und der Verbindung Am Dellplatz zwischen Neue Marktstraße und Wallstraße ermöglicht jetzt für den Fahrradverkehr eine komfortable und kurze Verbindung zwischen Hochfeld und der Innenstadt.
Mehr Komfort für den Fahrradverkehr
Warum keine generelle Freigabe von Einbahnstraßen?
Einbahnstraßen wurden und werden auch deshalb eingerichtet, um Kraftfahrzeugverkehr zu lenken und beispielsweise Wohngebiete zu entlasten. Was spricht also gegen eine generelle Freigabe? Hier macht die Straßenverkehrsordnung (STVO) Auflagen: Es sind ausreichende Fahrbahnbreiten sicherzustellen, die eine gefahrlose Begegnung des Radfahrers und des Kraftfahrzeuges ermöglichen. Hier gilt eine notwendige Fahrbahnbreite von 3,5 Meter als eine Voraussetzung. Weniger geht nur dann, wenn genügend Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind, mehr als 3,5 Meter ist notwendig, wenn Busverkehr oder LKW-Verkehr durch eine Einbahnstraße geführt werden. Sicherzustellen ist auch, dass der Fahrradverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße sicher in die Einmündungsstraße einbiegen kann.
Erfüllt eine Einbahnstraße alle Kriterien, kann sie durch Beschluss der Bezirksvertretung freigegeben werden. Deutliche Beschilderungen "Radfahrer frei" Zeichen und Markierungen auf der Fahrbahn, besonders im Ein- und Ausfahrbereich der Einbahnstraße weisen auf den entgegenkommenden Fahrradverkehr hin. Für den Fahrradfahrer besteht in der Einbahnstraße Rechtsfahrgebot. Alle Beteiligten müssen umlernen, bei der Prüfung und Freigabe steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an erster Stelle.
Der weitere Weg
Zur Zeit werden alle Einbahnstraßen in der Stadt auf ihre Öffnung für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geprüft. Die Prüfung erfolgt Ortsteil für Ortsteil. Für Neudorf, Rheinhausen und Meiderich sind die Prüfungen abgeschlossen und bereits durch Markierungen und Beschilderungen umgesetzt worden. So wurden in Neudorf 13, in Rheinhausen-Hochemmerich 10 und Meiderich 5 Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr freigegeben. Derzeit werden die Stadtteile Marxloh, Homberg, Altstadt und Innenstadt einer Prüfungen unterzogen.


