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Stadtplanung

Stadtplanung ist eine wesentliche Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Duisburg. Sie ist dazu verpflichtet, Bauleitpläne (d. h. den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch). Stadtplanung bezeichnet die Aufgabe, den Bedürfnissen der Bürger einer Stadt in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Da die Meinungen darüber "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild erfolgen sollen, auf sehr unterschiedlichen (z. B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.
Zu den Aufgabenbereichen der Stadtplanung gehört der Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Grünanlagen, Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungsanlagen.

Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.

Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen etc. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen/Vorgaben des Flächennutzungsplans als Richtlinie für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z. B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische etc. Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden.