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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Künstler- und Atelierhaus, Goldstraße 15, Duisburg-Mitte
Künstler- und Atelierhaus, Goldstraße 15, Duisburg-Mitte

Für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Sie handelt nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW). Übergeordnet sind das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NW (Oberste Denkmalbehörde) und die Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Denkmalbehörde). Als gutachterliche Fachbehörde steht der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, der Unteren Denkmalbhörde beratend zur Seite. Aufgrund der Zweistufigkeit des Denkmalschutzgesetzes werden die umfangreichen Tätigkeiten in die Bereiche Denkmalschutz und Denkmalpflege gegliedert.

 

Denkmalschutz

 

Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen und Denkmalbereichen und Führung der Denkmalliste.

 

Denkmalpflege

 

Alle Maßnahmen, die sich nach der rechtskräftigen Eintragung in die Denkmalliste bzw. nach Erlass einer Denkmalbereichssatzung im Umgang mit einem Baudenkmal/Bodendenkmal ergeben, wie Beratung, Betreuung, Erlaubnisse, Zuschüsse, Steuerbescheinigungen.

 
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