Bauantragsverfahren Informationen
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch von baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung
erforderlich, sofern das Vorhaben nicht genehmigungsfrei ist. Dabei
unterscheidet die Landesbauordnung zwischen den folgenden Vorhaben:
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- Bauauskunft "online"
- Genehmigungsfreie Vorhaben
- Genehmigungsfreie Anlagen
- Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen
- Fliegende Bauten
- Normales Genehmigungsverfahren
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilung von Grundstücken/Negativzeugnis
- Antrag auf Bauvorlagen
- Gebäudeeinmessungspflicht
