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Bauantragsverfahren Informationen

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung  oder den Abbruch  von baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern das Vorhaben nicht genehmigungsfrei ist. Dabei unterscheidet die Landesbauordnung zwischen den folgenden Vorhaben: