Noch immer ist der illegale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft. Hinzu kommen Umweltzerstörungen, wie z. B. Brandrodungen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde 1973 in Washington D.C. das sogenannte "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" beschlossen, das den weltweiten Handel mit gefährdeten Arten unter Kontrolle bringen soll.
1984 setzte die EG eine eigene Verordnung zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen in Kraft. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) erweiterte den Katalog auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt.
So einfach es ist, Tiere im Fachhandel oder von Privat zu erwerben, ist kaum jemandem bewusst, dass Handel und Privatbesitz von besonders oder streng geschützten Arten nur in nachweislichen Ausnahmefällen erlaubt sind. Darüber hinaus ist der Besitz etlicher dieser Arten bei der zuständigen Naturschutz- bzw. Landschaftsbehörde zu melden.
Die Einhaltung dieser internationalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen kontolliert als zuständige untere Landschaftsbehörde für den Artenschutz
Stadt Duisburg
Amt für Umwelt und Grün
Fachgebiet Naturschutz und Grünplanung, untere Landschaftsbehörde
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47049 Duisburg