Informationen
Die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Sie kann eingereicht werden, wenn die Beziehung zweier Menschen gescheitert ist und keine Aussicht mehr besteht, diese wiederherzustellen.
Allgemein
Die Scheidung wird durch das Familiengericht beschlossen. Zuständig für Ehescheidungen ist das Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnortes der Ehegatten. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, wendet man sich an das örtliche Gericht des Ehegatten, welcher mit dem (minderjährigen) Kind zusammenlebt.
Eine Übersicht der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter dem Link am Ende der Seite.
Beim Scheidungsverfahren vor Gericht besteht, im Gegensatz zu anderen Angelegenheiten vor einem Amtgericht, Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass mindestens der Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag stellt, durch einen Anwalt vertreten werden muss, welcher den Antrag bei Gericht einreicht.
Zu dem Scheidungsprozess müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen.
Beim Scheidungsverfahren vor Gericht besteht, im Gegensatz zu anderen Angelegenheiten vor einem Amtgericht, Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass mindestens der Ehepartner, welcher den Scheidungsantrag stellt, durch einen Anwalt vertreten werden muss, welcher den Antrag bei Gericht einreicht.
Zu dem Scheidungsprozess müssen beide Ehepartner persönlich vor Gericht erscheinen.
Voraussetzungen
Trennungszeit
Um eine Ehe durch Scheidung zu beenden muss vor dem gerichtlichen Entschluss eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten werden. Die räumliche Trennung innerhalb des gemeinsamen Wohnraums kann ebenfalls als Trennung angerechnet werden.
Die Dauer der Trennungszeit kann sich je nach Situation verkürzen oder verlängern.
Sollte die Situation in der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar sein, z.B. bei Misshandlung durch den anderen Ehepartner oder Schwangerschaft durch einen anderen Mann, so muss keine einjährige Trennungszeit berücksichtigt werden.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehegatten gewollt sein, so muss die Trennungszeit mindestens drei Jahre betragen.
Anwaltspflicht
Sind sich die Ehegatten über alle Angelegenheiten einig, so ist die Scheidung einvernehmlich. In diesem Fall ist die Anwesenheit eines Anwaltes, nämlich dem des Antragstellers, ausreichend.
Sind sie sich jedoch nicht in allen Aspekten einig, so kann dieser Anwalt nur einen, der beiden Ehegatten vertreten und es wird zusätzlich ein weiterer Rechtsbeistand benötigt, der die andere Partei vertritt. Bei nicht einvernehmlichen/einseitigen Trennungen muss von Seiten des Antragstellers die "Zerrüttung" der Beziehung nachgewiesen werden. Wenn nötig, können sogar Zeugen vernommen werden.
Recht
In Deutschland gilt für die Ehescheidung das Deutsche Recht, wenn
In allen anderen Fällen gilt das Recht der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Zusammenhang mit dem jeweiligen Wohnsitz.
Um eine Ehe durch Scheidung zu beenden muss vor dem gerichtlichen Entschluss eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten werden. Die räumliche Trennung innerhalb des gemeinsamen Wohnraums kann ebenfalls als Trennung angerechnet werden.
Die Dauer der Trennungszeit kann sich je nach Situation verkürzen oder verlängern.
Sollte die Situation in der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar sein, z.B. bei Misshandlung durch den anderen Ehepartner oder Schwangerschaft durch einen anderen Mann, so muss keine einjährige Trennungszeit berücksichtigt werden.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehegatten gewollt sein, so muss die Trennungszeit mindestens drei Jahre betragen.
Anwaltspflicht
Sind sich die Ehegatten über alle Angelegenheiten einig, so ist die Scheidung einvernehmlich. In diesem Fall ist die Anwesenheit eines Anwaltes, nämlich dem des Antragstellers, ausreichend.
Sind sie sich jedoch nicht in allen Aspekten einig, so kann dieser Anwalt nur einen, der beiden Ehegatten vertreten und es wird zusätzlich ein weiterer Rechtsbeistand benötigt, der die andere Partei vertritt. Bei nicht einvernehmlichen/einseitigen Trennungen muss von Seiten des Antragstellers die "Zerrüttung" der Beziehung nachgewiesen werden. Wenn nötig, können sogar Zeugen vernommen werden.
Recht
In Deutschland gilt für die Ehescheidung das Deutsche Recht, wenn
- beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- nur ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Eheleute ihren Wohnsitz in Deutschland haben
- beide Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, allerdings ihren Wohnsitz in Deutschland haben
In allen anderen Fällen gilt das Recht der jeweiligen Staatsangehörigkeit in Zusammenhang mit dem jeweiligen Wohnsitz.
Kosten

Die Kosten, die bei einer Scheidung entstehen, sind von Fall zu Fall verschieden.
Die Verfahrenskosten werden durch das Gericht festgesetzt, der sogenannte "Streitwert". Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem monatlichen Einkommen der Eheleute, dem Vermögen, den Schulden und den Unterhaltspflichten gegenüber Kindern.
Wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit kann vor Gericht ein Versorgungsausgleich beschlossen werden. Dieser richtet sich nach den Aussichten auf einen künftigen Rechtserwerb, beispielsweise die Höhe der Rentenansprüche.
Die Verfahrenskosten werden durch das Gericht festgesetzt, der sogenannte "Streitwert". Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem monatlichen Einkommen der Eheleute, dem Vermögen, den Schulden und den Unterhaltspflichten gegenüber Kindern.
Wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit kann vor Gericht ein Versorgungsausgleich beschlossen werden. Dieser richtet sich nach den Aussichten auf einen künftigen Rechtserwerb, beispielsweise die Höhe der Rentenansprüche.

