Städtische Dienstleistungen
Standesämter in Duisburg
Die Duisburger Rathäuser in der Stadtmitte, Hamborn und Rheinhausen bieten eine schöne Umgebung in romantischem Ambiente.
Standesamt Duisburg-Mitte/Süd (Innenstadt)
Von den meisten Verlobten wird der Trausaal des Rathauses am Burgplatz bevorzugt. Hier kann sogar jeden zweiten und vierten Samstag im Monat geheiratet werden.
Adresse:
Sonnenwall 73
47051 Duisburg
Standesamt Duisburg-Nord (Hamborn)
Das Standesamt Duisburg-Nord zeigt sich von einer stilvoll-modernen Seite. Auch für größere Gesellschaften gibt es hier genug Platz.
Adresse:
Duisburger Straße 213
47166 Duisburg
Standesamt Duisburg-West (Rheinhausen)
Gemütlich und rustikal wirkt das Standesamt Duisburg-West auf seine Besucher. Das Trauzimmer besticht durch die wunderschöne, hölzerne Kassettendecke und die komplett mit Holz vertäfelten Wände.
Adresse:
Körnerplatz 1
47226 Duisburg
Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung/Lebenspartnerschaft muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Heiratsort, so bietet es sich an, die Eheschließung/Lebenspartnerschaft dort auch anzumelden.
Wenn Sie nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten möchten, kann die Heirat auch an einem anderen Standesamt erfolgen. Setzen Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen von den Standesämtern in Duisburg dorthin gesandt werden. Für die Lebenspartnerschaft gilt dies in eingeschränkter Form. Hierbei ist lediglich die Wahl des Heiratsortes auf den Bereich NRW beschränkt.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.
Seit dem 01.07.1998 ist der öffentliche Aushang zum Aufgebot für eine Woche entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung/ Lebenspartnerschaft gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereit hält.
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Die folgenden Angaben gelten nur, wenn beide zukünftigen Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die vorzulegenden Urkunden richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern bei Eheschließung der Eltern im Inland nach dem 01.01.1958
- Abstammungsurkunde, wenn für die Eltern kein Familienbuch geführt wird
- Bescheinigung über Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass
- Staatsangehörigkeitsnachweis, wenn seit der Geburt eine Änderung der Staatsangehörigkeit stattgefunden hat
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Hauptwohnsitzes, ggf. des Nebenwohnsitzes (bei Anmeldung der Eheschließung am Nebenwohnsitz)
- Nachweis akademischer Grade (Promotion, Diplom, Graduierungsurkunde)
- Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder, in der beide Elternteile eingetragen sind, ersatzweise Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung, falls ein Verlobter am persönlichen Erscheinen verhindert ist (Vordruck nur beim Standesamt erhältlich)
- Zusätzlich für minderjährige Verlobte (die jedoch mindestens 16 Jahre alt sein müssen) Beschluß des Familiengerichtes über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
Zusätzlich für bereits verheiratet gewesene Verlobte:
- beglaubigte Abschrift(en) aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehe(n) mit Vermerk über die Auflösung (Eheschließung nach dem 01.01.1958 im Inland)
- Heiratsurkunden sämtlicher früheren Ehen mit Vermerk über die Auflösung (bei Eheschließung vor dem 01.01.1958) oder im Ausland
- Sterbeurkunde(n) des(r) Ehegatten
- Scheidungsurteil(e)/Eheaufhebungsurteil(e)
- bei ausländischem Scheidungsurteil: Bescheid über die Anerkennung der inländischen Entscheidung für den deutschen Rechtsbereich
- Sämtliche Urkunden und Urteile sind im Original und bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung eines öffentlich beeidigten Übersetzers vorzulegen.
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes gern mit ihrem Rat zur Verfügung.
Bei besonderen Voraussetzungen erfolgt die Anmeldung im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Verlobten. Die Eheschließung kann bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.




